projektentwicklung
Wir begleiten und beraten Sie bei der Projektentwicklung, erstellen Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Bestandsimmobilien und Neubauprojekte. Wir prüfen und bewerten die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplänen bzw. im Sinne der Paragraphen § 29 – § 38 des Baugesetzbuches.